Endlich einfach - Unsere neuen Nutzungsbedingungen sind da!
Heute haben wir richtig gute Nachrichten für alle von euch, die ihre Arbeitsmaterialien gerne online teilen und tauschen: Wir haben die Regeln dazu nämlich nochmal deutlich vereinfacht und gelockert!
Außerdem sind unsere neuen Nutzungsbedingungen dadurch jetzt kürzer und einfacher zu verstehen. Falls euch trotzdem gerade die Zeit zum Lesen fehlt, gibt es die neuen Regelungen hier schon mal auf einen Blick:
Die neuen Nutzungsbedingungen in aller Kürze
- Ihr könnt nach wie vor im Unterricht alles verwenden, ohne Quellenangabe.
Selbst bei „fremden“ Materialpaketen ist nun keine Quellenangabe mehr nötig. - Ihr könnt eure Arbeitsblätter nun auch online tauschen, selbst wenn sie Cliparts enthalten! Wichtig ist nur, dass die Plattform und die dort angebotenen Arbeitsblätter komplett kostenlos sind und ihr eine Quellenangabe macht (wie die aussieht, steht unten oder im PDF).
- Die kommerzielle Nutzung bleibt weiterhin ausgeschlossen.
Unsere Neuerungen im Detail
Die Verwendung im eigenen Unterricht und die direkte Weitergabe an Kollegen
Hier seid ihr ja bislang schon sehr frei gewesen.
Nun könnt ihr aber sogar auch noch auf die Quellenangabe verzichten.
Bislang war diese ja bei machen Community Paketen (zum Beispiel bei einigen älteren Paketen von Frau Locke) notwendig.
Das fällt jetzt weg, denn wir konnten alle unsere AutorInnen für eine einheitliche Regelung gewinnen. Somit könnt ihr also nun wirklich den gesamten Inhalt des Worksheet Crafters inklusive Cliparts ohne Quellenhinweis intern mit euren KollegInnen teilen.
Die Weitergabe und Veröffentlichung im Internet
Hier gibt es richtig tolle Neuigkeiten, nicht nur für die BloggerInnen unter euch!
Ihr dürft nämlich jetzt auch die Arbeitsblätter im Netz tauschen, die Cliparts von uns enthalten! Das war bislang so nicht gestattet.
Um eure mit Illustrationen gespickten Materialien künftig auf Blogs, Online-Tauschbörsen oder in den Sozialen Medien zu teilen, müsst ihr lediglich auf zwei Dinge achten:
- Die Plattform selbst ist komplett kostenlos und bietet alle Arbeitsblätter kostenfrei an.
- Ihr schreibt den gut sichtbaren Quellenhinweis dazu:
„Erstellt mit dem Worksheet Crafter – www.worksheetcrafter.com“
Platziert den Hinweis direkt in dem Text von eurem Post, Blogartikel, dem Beschreibungstext oder Ähnlichem – eben je nachdem, wo ihr euer Arbeitsblatt teilt.
Alternativ könnt ihr euer Material natürlich auch immer direkt über einen Eulenpost-Link tauschen. Dann braucht ihr euch gar keine Gedanken um die Quellenangabe machen, die ist automatisch schon in der Eulenpost dabei.
Übrigens: Beim Upload mit der Eulenpost erscheint ja der Hinweis, dass euer Inhalt über den Link nur 60 Tage verfügbar ist. Aktuell ist das Speicherlimit unseres Servers aber noch längst nicht ausgeschöpft, sodass alle hochgeladenen Inhalte auch über diesen Zeitraum hinaus heruntergeladen werden können.
Mit dem Workbook Wizard erstellte Arbeitshefte
Hier bleibt alles beim Alten. Eure individuell erstellten Arbeitshefte könnt ihr zum Selbstkostenpreis an eure SchülerInnen weitergeben. Einen Gewinn dürft ihr daran aber auch in Zukunft nicht machen. Doch das lag für euch vermutlich eh schon auf der Hand, richtig?
Die kommerzielle Nutzung
Auch hier ändert sich nichts: Die kommerzielle Nutzung bleibt auch künftig untersagt.
Das schließt natürlich auch wie bislang den Verkauf von Arbeitsblättern auf Online-Marktplätzen oder die Veröffentlichung bei Print-Verlagen mit ein. Auch in selbst erstellten Learning-Apps dürft ihr unsere Inhalte nicht verwenden.
Youtube-Videos
YouTube ist werbefinanziert und daher aus unserer Sicht eine kommerzielle Plattform. Deshalb dürft ihr dort auch keine Videobeiträge rund um den Worksheet Crafter veröffentlichen und diese frei zugänglich machen.
Wir erlauben euch YouTube ausschließlich dann als Speicherort, wenn ihr Videos dort als "nicht gelistet" hochgeladen habt und alle obigen Bedingungen von euch einhalten werden. Der Quellenhinweis www.worksheetcrafter.com muss dabei deutlich sichtbar im Abspann oder in eurer Videobeschreibung platziert sein. Und ja, diese ungelisteten YouTube-Videos dürft ihr dann auch auf einer nicht-kommerziellen Webseite (beispielsweise eurer Schulhomepage) einbinden.
Wollt ihr eure Videos öffentlich (das heißt über die Suchfunktion auffindbar) zugänglich machen, könnt ihr Vimeo nutzen. Auch hier gilt natürlich: Ihr müsst alle obigen Bedingungen einhalten und den Link zu unserer Webseite www.worksheetcrafter.com deutlich sichtbar im Abspann oder in eurer Videobeschreibung platzieren.
Habt ihr jetzt noch Fragen?
Wie findet ihr unsere neuen Nutzungsbedingungen?
Ist euch alles klar geworden? Oder seid ihr noch irgendwo unsicher?
Dann nutzt doch die Kommentarfunktion unterhalb des Artikels und löchert uns mit euren Fragen!
Wir nehmen euch gerne die letzten Unsicherheiten.
Der WSC ist wirklich mehr als nur ein Computerprogram. Ihr tragt ein großes Stück dazu bei, das Lehrerleben an einigen Stellen sehr viel einfacher zu machen.
Herzlichen Dank!
Eva
genau das war uns wichtig: Euch die Unsicherheiten zu nehmen und das Lehrerleben leichter zu machen.
Wie schön, dass das geklappt hat.
Wir wünschen dir jetzt ganz viel Spaß beim künftigen Teilen und Tauschen deiner Materialien!
Und falls du doch noch mal unsicher sein solltest, frag gerne einfach bei uns nach.
Liebe Grüße
Romy
Ich hätte eine Frage zur Nutzung der Cliparts.
Ich habe für den Jahresbericht meiner Schule einige der Cliparts verwendet, werde diese aber nun wieder entfernen, weil ich mir mit den Rechten unsicher bin.
Denn die Jahresberichte werden - um die Druckkosten zu decken - in der bestellten Anzahl gedruckt (nach Angabe der Schüler / Lehrer) und anschließend verkauft. Darf ich dazu Cliparts verwenden oder nicht?
Viele liebe Grüße!
wenn euer Jahresberichte (zum Selbstkostenpreis) lediglich schulintern für die Kollegen und Eltern/SchülerInnen verwendet werden, dann kannst du unsere Illustrationen auf jeden Fall nutzen und brauchst nicht mal einen Quellenhinweis setzen.
Ganz viel Spaß beim Verschönern der Berichte wünscht dir
Romy
ich habe schon viele Arbeitsmaterialien mit dem Worksheetcrafter erstellt. Sollte ich in Zukunft irgendwann einmal kündigen, darf ich die erstellten Arbeitsmaterialien inklusive der Grafiken dennoch weiter nutzten oder verliere ich dafür dann ebenfalls die Lizenz?
Vielen Dank und viele Grüße
wenn du eine Jahreslizenz kündigst und diese dann abläuft, funktioniert auch der Worksheet Crafter nicht mehr. Du kannst aber im Vorfeld deine Arbeitsblätter im Pdf-Format abspeichern. So hast du dann auch weiterhin Zugriff auf deine erstellten Materialien, die du natürlich nutzen kannst.
Liebe Grüße,
Sengül
super damit ist meine Frage beantwortet. Vielen Dank. Ich bin froh :)
darf ich Materialien, die ich mit dem WSC erstellt habe, die aber keine Cliparts sondern nur eure Lineaturen und Schriftarten enthalten kostenlos teilen (z.B. über Lehrermarktplatz)?
Liebe Grüße,
Melissa
die Weitergabe von Worksheet Crafter Materialien auf Lehrermarktplatz ist leider nicht gestattet.
Du kannst dein Material ohne Bedenken überall dort weitergeben, wo sowohl die Plattform selbst, als auch ALLE dort angebotenen Materialien komplett kostenfrei sind. Das ist bei Lehrermarktplatz leider nicht der Fall.
Deine Kollegen müssen aber natürlich trotzdem nicht auf deine AB verzichten. Du kannst sie beispielsweise über einen Eulenpostlink verschicken, oder du lädst sie bei uns in der Tauschbörse hoch. In beiden Fällen kannst du nicht falsch machen. Und wenn es eben doch eine andere Plattform zum Tausch deiner Materialien sein soll und du dir jetzt noch unsicher bist, dann schreib uns einfach wieder. Am besten gleich an
support@worksheetcrafter.com
Wir helfen dir jederzeit gerne weiter!
Liebe Grüße
Romy
ich würde gerne Bilder von euch benutzen, um mit diesen eine eigene learnig App zu gestalten. Das kann ich kostenfrei auf der Seite https://learningapps.org/
Ist das erlaubt?
Viele Grüße
Natascha
unsere Bilder kannst du nicht für Learning Apps verwenden.
Viele Grüße
dein Support-Team
Obwohl ich Eure Nutzungsbedingungen eigentlich klar finde, möchte ich sie in einer, für mich, Grauzone verwenden.
Ich gestalte unsere Schulhomepage (öffentlich, aber nicht kommerziell). Darauf möchte ich einen Ostergruß setzen, den ich mit Bildern aus Eurem Oster-Materialpaket verziehrt habe. Ist das erlaubt mit dem Hinweis -"Erstellt mit dem WSC.....? "Oder darf ich das gar nicht?
Sorry, aber das ist für mich echtes Neuland und ich möchte nichts falsch machen.
Ach so, wir haben Eure Schullizenz!
Liebe Grüße
Claudia
Liebe Grüße,
Karen
ich erstelle gerade Lernvideos, die ich den Kindern über einen Youtube - Link zur Verfügung stelle. Das Video ist ohne den Link in Youtube nicht auffindbar. Darf ich dann Cliparts von euch oder aus der Materialbörse verwenden, wenn ich die Quelle (euch oder denjenigen, der es es in der Materialbörse zur Verfügung gestellt hat) nenne?
Liebe Grüße,
Diana
hast du gesehen, was wir oben zu YouTube geschrieben haben?
Wir möchten nicht, dass unsere Inhalte auf kommerziellen Plattformen genutzt werden und da sich YouTube über Werbung finanziert, fällt das für uns unter "kommerziell". Das betrifft auch ungelistete Links. Wir haben dir in den Nutzungsbedingungen aber mit Vimeo eine alternative Plattform zu YouTube vorgeschlagen, du kannst deine Videos gerne darüber teilen.
Viele Grüße
Romy
[Update am 27.04.2020]:
Wir haben nach interner Diskussion entschieden, dass ungelistete Videos auf YouTube okay sind. Diese Videos dürfen also in der YouTube-Suche nicht zu finden und in diesem Sinne auch nicht "veröffentlicht" sein. Du kannst die Links zu diesen Videos aber an die Kinder weiterreichen. Wir haben Diana auch nachträglich darüber informiert.
vielen Dank! Ja das oben habe ich gelesen, wollte nur wissen, ob es vielleicht bei nicht gelisteten Videos anders ist aber versteh ich natürlich :)
Liebe Grüße,
Diana
wir erstellen zur Zeit mithilfe des tollen Worksheetcrafters neue Werkstätten für unsere Schule. Wie sieht es bezüglich der Bildrechte aus, wenn wir die Werkstätten auch an andere Schulen weitergeben (nicht verkaufen!)?
Viele Grüße
Nadja
auf diese spezifische Frage haben wir dir gerade eine E-Mail geschickt.
viele Grüße
vom Support-Team
wenn ich meine mit dem WsC erstellten Dateien nur als Foto über Instagram teilen möchte, muss ich dann auch die Verlinkung angeben ("Erstellt mit dem WsC - www.worksheetcrafter.com")?
Wenn das Material Fotos von anderen Autoren oder sogar von Metacom erhält, darf ich das dann trotzdem veröffentlichen? Ich möchte nur meine Ideen über Instragram teilen und die ABs dann eventuell über eure Tauschbörse hochladen.
Viele liebe Grüße und danke für die Antwort im Voraus,
Manuela
ja, du bist immer auf der sicheren Seite, wenn du stets eine Quellenangabe für unsere Materialien machst.
Was Metacom angeht: bitte wende dich da direkt an Metacom. Wir können nur Aussagen zu unseren Illustrationen machen. Die Infos dazu haben wir ja ganz gut zusammengefasst.
Viele Grüße
vom Suport-Team
ich besitze eine Privatlizenz für den Worksheetcrafter. Darf ich erstellte Arbeitsmaterialien (auch mit Bildern) als pdf auf einen passwortgeschützten Server hochladen, so dass alle Kollegen darauf zugriff haben und die Materialien nutzen dürfen? Vielen Dank bereits im Voraus für die Antwort!
hast du schon einen Blick in unsere Nutzungsbedingungen geworfen? Da erklären wir nämlich leicht verständlich, wie ihr Material weitergeben könnt und was dabei zu beachten ist. Und natürlich findest du dort unter dem Punkt "Verwendung im Unterricht und direkte Weitergabe an Kolleg*innen und Schüler*innen" auch alle Infos zur Materialweitergabe via Schulserver.
Unsere Nutzungsbedingungen findest du gleich hier:
http://support.worksheetcrafter.com/index.php?pg=kb.page&id=116
Liebe Grüße
Romy
danke für eure Lockerungen und sowieso euer supertolles Programm!
Ich habe eine Frage: Dürfen Cliparts von euch in Instagram-Beiträgen (Fotos/Videos) auftauchen, wenn das Material nirgendwo verkauft wird, sondern es nur als Inspiratoin dient und NATÜRLICH angegeben ist, dass die cliparts aus dem WSC stammen?
LG Anne
Liebe Grüße
Ruediger
ich wollte Fragen wie ihr das handhabt wenn ich für eine Seminararbeit auf der Universität Arbeitsblätter beilegen muss. Dabei handelt es sich eigentlich weniger um eine Seminararbeit als mehr um einen Praxisbericht meiner Unterrichtsphasen.
Ist das ebenfalls möglich?
LG Romy
Ruediger
ich verstehe nicht ganz, warum die kommerzielle Nutzung der von mir erstellten Arbeitsblätter (meine gestalterische Leistung) untersagt wird. Könnt ihr etwas zu den Gründen dafür sagen, mir wird das aus den Erläuterungen oben nicht klar? Geht es dabei um das Copyright der Cliparts (könnte man ja weglassen) oder ist es ein ideologischer Grund (alles soll kostenlos sein, keiner soll mit dem Tool Geld verdienen außer ihr selber)?
Viele Grüße,
Matze
als Social Business möchten wir positive gesellschaftliche Veränderungen bewirken. Uns geht es nicht darum, mehr Profit zu erwirtschaften, sondern euch mit dem Worksheet Crafter die Unterrichtsvorbereitung zu erleichtern. Das fördern wir beispielsweise mit der kostenlosen Tauschbörse und fairen Preisen für unser Produkt. Und wissen, dass viele Kund*innen uns deshalb schätzen.
Genau darum möchten wir auch nicht, dass unsere Illustrationen oder mit dem Worksheet Crafter erstellte Materialen weiterverkauft werden.
Wenn du dir deine Zeit für die Materialvorbereitung gerne bezahlen lassen möchtest, ist das natürlich völlig legitim. Nur eben nicht mit unseren Inhalten. Ich bin mir aber sicher, dass du auch ohne uns einen gangbaren Weg für dein Vorhaben findest und hoffe, dir unsere Beweggründe verständlich gemacht zu haben.
Liebe Grüße
Romy
Vielen Dank für die Infos!
Damit ich einfach ganz sicher gehen kann, hätte ich noch eine Frage. Ich bin gerade an meiner Masterarbeit für das Heilpädagogikstudium, dazu erstelle ich eine Lehr-Lernumgebung, welche nicht verkauft oder ähnliches wird. Die Masterarbeit wird inklusiv Anhang jedoch eventuell in der Unibibliothek zu finden sein. Ist hier die Verwendung eurer Bilder gestattet?
Liebe Grüsse
Nathalie
ja. das geht im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten klar, solange du eine Quellenangabe machst.
Viele Grüße
vom Support-Team
darf ich mit wsc erstellte Dokumente im Rahmen der Lehrerfortbildung (kostenlos, vom Land organisiert) an Teilnehmer weitergeben? Das habe ich leider nicht so explizit herauslesen können...
Herzliche Grüße
danke für deine Frage.
Du kannst die Arbeisblätter in dem schulischen Rahmen kostenfrei weitergeben. Wenn die Personen selbst keinen WsCrafter haben, kannst du das Material als PDF ausgeben.
Viele Grüße
vom Support-Team
ich freue mich so sehr, meine Materialien kostenlos weitergeben zu können, die ich mit dem WSC erstellt habe. Ich habe eine wichtige Frage, da ich mir diesbezüglich sehr unsicher bin. Auf meiner Website/Blog ist alles kostenlos, ich habe aber - um meinen Blog und das Bereitstellen von Material zu ermöglichen- ein Affiliate-Programm mit meinen Lieblingsartikeln, die ich in meinem Unterricht verwende, eingebunden. Darf ich dies tun oder gilt es dann schon als "kommerzielle Nutzung"?
Liebe Grüße
danke, dass du da genauer bei uns nachfragst.
Für uns fällt das bereits unter kommerzielle Nutzung. Daher bitten wir dich, die mit dem Worksheet Crafter erstellten Materialien nicht auf deinem Blog anzubieten.
Viele Grüße
vom Support-Team
ich arbeite ehrenamtlich in dem Redaktionskreis unseres Gemeindebriefes, der 3x im Jahr kostenfrei an die evangelischen Haushalte verteilt wird, mit.
Kann ich den Worksheetcrafter für meine Kinderseite nutzen? Sie beinhaltet pro Brief ein von mir ausgedachtes Rätsel.
Liebe Grüße
Beate Rauschkolb
danke für deine Frage.
Der Gemeindebrief fällt nicht in den schulischen Rahmen, daher kannst du deine Kinderseite nicht mit dem Worksheet Crafter erstellen.
Viele Grüße
vom Support-Team